BA JDS Ingenieurwissenschaften PLUS Salzburg – Scandal
This page describes a scandal that occurred in the engineering studies program (BA JDS Ingenieurwissenschaften/BA JDS Ingenieur- und Werkstoffwissenschaften/however) at the Paris Lodron University of Salzburg and is being actively covered up by the university. There are several links to german PDF pages on this page that explain the scandal. If you are interested in learning more, read these. Rectors Schmiedinger, Lehnert and Fügenschuh actively covered up the scandal.
Scandal Story
OCR Text
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Beschwerde - Formular
EINGANGSBESTÄTIGUNG
Eingangsnummer :
Datum, Uhrzeit :
IHRE ANGABEN
Empfangsstelle :
BESCHWERDEFÜHRER/IN
Familienname ;
Akademischer Grad :
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OFE
Telefon 1:
E-Mail ;
2018-2406174043104
24.06.2018 um 17:40:43
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien
TelL.:+43/1/51505-0
Arrer
MSC
Christian
märnnlich
Schwanthalerstraße
Sü
5026
Salzburg
066031075654
christianarrer@gmail.com
VOLKSANWALTSCHAÄFT
BESCHWERDE (HINWEIS: BEILAGEN KÖNNEN AUF DER NÄCHSTEN SEITE HINZUGEFÜGT WERDEN}
Betreff: BA Studium JDS Ingenieurwissenschaften: ECTS, Prüfungsordnung TUM, Name,
Abschlussart und Behandlung durch PLUS-Lehrende
Betroffene: Paris Ledron Universität Salzburg
Behörde
Beschwerde: Christian Arrer, MSc
Schwanthalerstraße 80
5026 Salzburg
Email: christlanarrer@gmail.com
Tel: +436603107654
Volksanwaltschaft
Beschwerde - Formular (V1.0.1}
Seite 1yon 5
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Singersiraße 17
1015 Wien
Einleitung
Der Gegenstand meiner Beschwerde ist der seit 2006 existierende Joint Degree
Bachelor Studiengang an der Paris Lodron Universität Salzburg {BA JDS
Ingenieurwissenschaften). Der wichtigste Punkt meiner Beschwerde ist A4, unten. Die
Ereignisse, die dert beschrieben werden sind durch das nicht Einhalten der
verschiedenen Prüfungsordnungen am Anfang des Studiums zu Stande gekommen.
Die Punkte A1-4 betreffen den Studiengang im Allgemeinen. Die Punkte B-E betreffen
meine Behandlung durch Universitätsangestellte im Studiengang. Ich habe bereits
diverse Stellen zum Vorfall kontaktiert: die ÖH, den Hochschulombudsmann in Wien,
das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und
das Bayerische Staatsministerlum für Wissenschaft und Kunst, - Bel fast allen Stellen
warte ich schon lange auf eine Antwort, Ich wurde durch die Beratung der
Rechtsanwaltskammer Salzburg auf die Volksanwaltschaft aufmerksam gemacht.
Die Curricula des Studiengangs Ingenieurwissenschaften sind auf der Webseite der
Paris Lodron Universität zu finden. Das erste Curriculum von 2006 habe ich angehängt
(siehe F1}. Zusätzlich habe ich eine Stellungnahme der TUM von 2018 upgeloadet
{siehe F2}.
Inhalt
A allgemeiner Gegenstand meiner Beschwerde
B individueller Gegenstand meiner Beschwerde, VorVORgeschichte
C individueller Gegenstand meiner Beschwerde, Vorgeschichte
D individueller Gegenstand meiner Beschwerde
E individueller Gegenstand meiner Beschwerde, Fazit
F Anhänge
A allgemeiner Gegenstand meiner Beschwerde:
A1: Der Studiengang BA JDS ingenieruwissenschaften {4 Semester PLUS Salzburg, Z
Semester TUM und 1 Semester PLUS oder TUM = 7 Semester) war zunächst als BA DDS
Materialwissenschaften geplant. Dieser BA Studiengang hängt eng mit dem MA jDS
Materialwissenschaften {1 Semester Saizhurg, 1 Semester München, 2 Semester
Salzburg oder München) und dem MA Chemistry and Physics of Materials {hur PLUS
Salzburg] zusammen.
A2: Der Studiengang BA JDS Ingenieurwissenschaften wurde als Double Degree
Programm {2 Abschlüsse) eingeführt, Abschlüsse wurden aber mmer nur im Sinne
eines Joint Degreeas {1 Abschluss) vergeben. Diese Modalität wurde still geändert.
A3: Der Studiengang BA JDS Ingenieurnwissenschaften {Z10 ECTS) und der MA JDS
Materlahwissenschaften (120 ECTS} kamen als konseküutive Kombination auf 336 ECTS,
Das ist nicht konform mit dem bayrischen HG 20xx und es wurde daher der MA
Chemistry and Physics of Materials (90 ECTS) konsekutiv zum BA JDS
ingenieurwissenschaffen eingeführt,
Beschwerde - Formular (VL.0.1) Seite 2von 5
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AA4:; Die Prüfungserdnung für das eine Jahr München (an der TUM) für den BA JDS
Ingenieurwissenschaften war zu Beginn die ADPO und dann schließlich die APSO in
den jeweiligen Versionen. Zwischen 2009 und 2015 sind Studenten des Studiengangs
bis zu 10 mal bei Prüfungen an der TUM angetreten und waren bis zu G Jahre fürden 1
jährigen Münchner Teil des Studiengangs Inskribiert, - Es ist unklar weiche Regelung
hier an der TUM überprüft oder angewandt wurde. Just in einem Curriculum wurde
dann schlagartig ab 2015 die Studiendauer für das eine Jahr TUM auf 2,5 Jahre
hegrenzt und man musste pro Semester 10-15 ECTS Punkte liefern, Prüfungen kann
man in diesem Zeitraum 3-5 mal wiederholen, Die genauen Daten/Regeln sind auf der
Webseite der PLUS zu finden. Folglich bekamen vor 2015, Studenten, die bis zu 5
Jahren im Studium fuer das eine Jahr TUM inskribiert und Prüfungen bis zu 10mal
wiederhoit hatten, einen Abschluss, Studenten, die nach 2015 die Toleranzzeit van 2,5
Jahren überschritten hatten, wurden vom Studium exmatrikullert und dürfen den
Studiengang für ihr Leben lang nicht mehr belegen. Wie so etwas in Österreich/Bayern
möglich ist und ohne Aufsehen einfach übergangen wird ist bis heute ein Rätsel.
3 individueller Gegenstand meiner Beschwerde, VorVORgeschichte:
B1: Als der MA JDS Materlalwissenschaften vorgestellt wurde haben die meisten
Studenten die ECTS Punktanzahl kritisch hinterfragt. In Vorträgen zu den geplanten
Masterstudiengängen wurden immer Masterprogramme nur in Salzburg angenriesen,
Die Kriilk der ECTS Punktezahl war berechtigt, weil ja dann der MA Chemisiry and
Physics of Materials installiert werden musste (vgl, A3}.
B2: ich habe jede Prüfung beim ersten Termin bestanden und immer absolut
rechtskonform studiert, Zu meiner Zeit war es noch nicht möglich das eine
obligateräche Semester an der TUM im MA JDS Materialwissenschaften vorzuziehen.
Mit A3S waren die 120 ECTS Punkte immer unrecht. Ich wollte mich nicht gleich in
diesen Master inskribieren, hätte mich aber in den 90 ECTS Master Chemistry and
Physics of Materlals sofort inskribiert und damit eine Menge an Zeit gespart.
(Wahlfächer im MA JDS Materialwissenschaften, die laut Curriculum versprochen
wurden, wurden zusätzlich verweigert. Der zweite Jahrgang durfte dann aber vom
strikten Plan abweichen und einige ECTS Punkte frei wählen.). Ich habe daher Hüsing
{derzeit Leitung des FB CPM der PLUS) gefragt, ob ich gieich die Masterarhbeit
vörziehen kannn - Entweder bei ihr oder bei einem habilitierten Mitarbeiter von ihr
oder einem anderen Dozenten des Fachbereichs. Dies wurde mir alles verweigert,
obwohl ich später von anderen Dozenten durchaus andere Meainungen zu diesem
Thema gehört hatte {Man kann auch keine Masterfächer im Bakk, beilegen, Studien
an der TUM ohne Prüfungsordnung {vgl. A4) durchführen oder Studiengänge mit
falscher ECTS Punktezahl einführen. (vel. A3)}. lch hätte mir eine Gesamtzeitersparnis
erwartet. Hätte Hüsing hier etwas angepasster reagiert, hätten die Folgeereignisse
waährscheinlich nie stati gefunden, Ich weiß bis heute nicht warum mir das Vorziehen
der Masterarbeit verweigert wurde, Die Punkte (A2-4} wiegen moralisch/rechtlich
meiner Ansicht nach viel schwerer, als was möglicherweise durch das Vorziehen der
Arbeit passieren hätte können.
C individueller Gegenstand meiner Beschwerde, Vorgeschichte:
C1: Im Master MA JDS Materialwissenschaften kam es dann zu einer Situation mit
Hüsing. Zwei Studentinnen, die nicht regulär im Master inskriblert waren und vor 2015
die maximale Studiendauer nach ADPO/APSO schon lange überschritten hatten {vegl.
A4}, haben wegen Urlaubsplänen ein SebIOCKtES Fach Im einen 3emeSier TUM
Beschwerde - Formular (V1.0.1) Seite3van 5
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verschoben. Es ist unnötig zu erwähnen, dass nicht regulär im Master inskribierte
Studenten dazu kein Recht haben. Ich habe mich per Email etwas deftig bei diesen
zwei Studentinnen beschwert aber sonst nicht viel unternommen um die
Verschiebung rückgärngig zu machen. Beide haben sich dann aber bei Hüsing über
mich beklagt und sie hat, chne die Gesamitsituation zu betrachten, einen Mahnbrief
an mich verfasst.
CZ: Diese unatusgewogene Behandlung war mir zu viel. Ich habe die Situation mitden
ECTS Punkten (vel. A2) beim bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst erfragt. Das Refarat X3 hat mir bestätigt, dass die konsekutive
Kormbination von BA JDS Ingenieunwissenschaften und MA JDS
Materlalwissenschaften mit insgesamt 330 ECTS nicht konform mit dem bayrischen
HG Z0Xx ist. Es wurde dann der MA Chemistry and Physics of Materials {90 ECTS}
eingeführt, Hätte B2 nicht statt gefunden wäre mir das ega] gewesen. Der MA
Chemistiy and Physics of Materlals hätte kurz oder langfristig sowieso dingeführt
werden müssen.
D individueller Gegenstand meiner Beschwerde:
Di: Schließlich habe ich einen damals noch in Hüsing‘s Gruppe tätigen habilitierten
Universitätsdozenten um ein Masterarbeitsthema gefragt. Dieser hat mir gesagt er
würde sich eine Thematik überlegen und wir könnten beginnen. Nach Rücksprache
mit Hüsing hieß es dann aber es gibt keine Themen, Ich musste die Masterarbeit dann
wo anders schreiben und hatte keine Möglichkeit eine Dissertation anzuhängen. Beide
Studentinnen bekamen Masterarbeitsmöglichkeiten bei Hüsing {vgl. Ci). Ich habe
Hüsing zur Rede gestellt und gefragt, warum Ich die Masterarbeit nicht bei genanntem
habilitierten Universitätsdozenten durchführen darf, Als Antwort wurden mir die
Freignisse C1-2 genannt. Beide Begründungen sind natürlich unlogisch, weill ich
derjenige war der in beiden Fällen ungerecht behandelt wurde.
E individueller Gegenstand meiner Beschwerde, Fazit:
E1: Ich habe jede Prüfung auf den ersten Termin bestanden und nie die ADPO/APSO
strapagziert. Ich habe nur um eine vorgezogene Masterarbeit gebeten um meine
Nerven zu schonen, sowie 3 Jahre unnötige Leerzeit ahzuwenden., Ich denke eine
solche Bitte ist Im Anbetracht von A3-4 nicht abwegig. Bis heute hat sich das Rektorat
(Herr Rektor Heinrich Schmiedinger] nicht für das was mir passiert ist entschuldigt.
5 Arıhänge:
F1 Stellungnahme TUM 2018; stellungnahme_tum_2018.pdf
F2 Curriclum Ingenieurwissenschaften 2006: currilculum_ingwiss_2006.pdf
BEILAGEN
Beilagen werden In elektronischer Form angeschlossen
Beschwerde - Formular {V1.0.1} Seite 4von 5
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Dateiname (1} : curriculum_ingwiss_2006.pdf
Zateiname (2}: stellungnahme_tum_20243.p5df
Beschwerde - Formular {V1.0.11 Seite 5van S
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r Schreiben vom 03.08.19; Ihre E-Mails vom 14.08.2019, 16.08....
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Arrer,
Ihr Schreiben vom 03.08.2019 sowie Ihre E-Mails vom 14.08.2019, 16.08.2019 und 19.08.2019 habe ich in meiner
Funktion als Vorsitzende der Schiedskommission erhalten. Bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte
Verzögerung meiner Antwort.
Die Aufgaben der Schiedskommission sind im 5 43 UG geregelt und im $ 1 der Geschäftsordnung der
Schiedskommission der Universität Salzburg (siehe https://uni-salzburg.at/index.php?id=22622)
zusammengefasst. Anträge können von Angehörigen der Universität sowie vom Arbeitskreis für
Gleichbehandlungsfragen gestellt werden. Letztere kann die Schiedskommission in spezifischen
Diskriminierungsthemen (z.B. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit) anrufen.
Da Sie kein Angehöriger der Universität Salzburg sind, können Sie auch keine Anträge an die Schiedskommission
stellen. Dieser wird somit zurückgewiesen.
Wichtig ist mir noch zu betonen, dass selbst wenn Sie berechtigt wären, einen Antrag zu stellen, Ihr Anliegen nicht
in den Aufgabenbereich der Schiedskommission fallen würde. Die Aufgabe der Schiedskommission besteht
ausschließlich darin, in Streitfällen zwischen Angehörigen der Universität zu vermitteln sowie auf ein
Einvernehmen hinzuwirken. Die Formulierung von Stellungnahmen zu Fragen wie in Ihrer E-Mail vom 14.08.2019
und die Aufarbeitung von lang zurückliegenden Vorfällen gehören daher nicht in den Aufgabenbereich der
Schiedskommission.
Mit freundlichen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Eva Traut-Mattausch
(Vorsitzende der Schiedskommission)
E-Mail ergeht in Kopie an
Herrn Uniw-Prof. Dr. Kneihs (stellv. Vorsitzende der Schiedskommission)
Frau Dr. Schmidt (Vorsitzende des AKG)
Herr Mag. Hubauer (Leiter Rechtsabteilung)
Lof] 21/08/2019, 08
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6 JAKRE LA 5
= Bundesministerium
Bildung, Wissenschaf:
und Faorschung
Minoritennlatz 5, 1010 Wien
Www.bmbwf.gv.at
Herrmn Sachbearbeiter/in:
Christian ARRER, MSc Mag. Hans Peter Hoffmann
Abteilung IV/9
Tel.! +43 1531 20-5832
Fax: +43 1 531 20-995832
hanspeter. hoffmann@bmbwf.gv.at
£: christianarrer@gemail.eam
Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ:
BMBWF-52.240/0026-IV/9/2018
Sehr geehrter Herr Arrer, MSec!
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung darf ergänzend zum
Schreiben vom 29. Juni 2018 nach Befassung der beteiligten Universitäten festhalten:
Es ist sowohl in der Vereinbarung zwischen der Universität Salzburg und der Technischen
Universität München wie auch im jeweiligen Curriculum fesigehalten, dass für Prüfungen an der
Universität Salzburg die Regelungen im Geltungsbereich der Universität Salzburg anzuwenden
sind, also das Universitätsgesetz und die betreffenden satzungsrechtlichen Bestimmungen der
Universität Salzburg, und für Prüfungen an der Technischen Universität München die dort
geltenden Bestimmungen, wie eiwa die Regelungen der allgemeinen
Diplomprüfungsverordnung bzw. später dann die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für
Bachelor- und Masterstudien. Die Umsetzung der studienrechtlichen Bestimmungen der
jeweiligen Universität erfolgt nur die betreffende Universität selbst.
Es ist richtig, dass die Technische Universität München zunächst die Regelung, wonach für
weitere Prüfungsantritte ein gewisses Maß an ECTS-Anrechnungspunkten erreicht sein musste
bzw. eine gewisse Semesterzahl nicht überschritten sein durfte, nicht angewendet haite, Später
wurde diese Besimmung dann doch exekuliert und führie zunächst zu Problemen bei einzelinen
Studierenden. Im Wege von Kulanzangeboten konnte aber für einige Studierende eine positive
Lösung erreicht werden.
Verantwortlich für die Einhaltung und Exekutierung der studienrechtlichen Bestimmungen an der
Technischen Universität München war und ist aber natürlich nur diese Universität selbst. Die
Universität Salzburg ist zwar für die Prüfungsverwaltung zuständig, diese endet jedoch bei der
@@@ 8 @@@
Seite 2 von 2 zu Geschäftszahl BMBWF-52.240/0026-I\/9/2018
Dokumentation der Prüfungsergebnisse, der Ausstellung der Abschlusszeugnisse und der
Abschlussurkunde,
Hinsichtlich der von Ihnen inkriminierten Vorgänge an der Technischen Universität München
könnte Ihnen nur das für die Aufsicht zuständige Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft
und Kunst, welches ohnedies bereits involviert ist, weitere Informationen liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Wien, 20. Juli 2018
Für den Bundesminister:
Dr. Erwin Neumeister
ETektronisch gefertigt
&O7 Unterzeichner | Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung _i
K u E E Damm/zer 2018-07-20T12:17:4240200 ;
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. % 5 Aussteller-Zertifikat Da err GmpHL SA S Ca |
Serian-Nr. 285175223 }
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"AMTSSIGNATUR Prüfinformaton hup:ir\:.r;s‘.v.sigza1urn:uetung.;;v.et. j j n
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f ]
@@@ 9 @@@
Technische Universität München | Arcisstraße 21 | 80333 München
Hochschulsferat Studium und Lehre — Rechtsangelegenheiten -
per E-Mail: ralph.berg@stmbw.bayvern.de
An das
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
50327 München
München, 24. Jaänuar 2018
JDS Ingenieurwissenschaften Salzburg
Herr Martin Schmulz
ihr Zeichen: X.3-H2436.1/10/2
Sehr geshrier Herr Berg,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 4, Januar 2018 nehmen wir wie erbeten zu 0.g. Vorgang
wie folgt Stellung:
Ein Studierender mii dem Namen Martin Schmulz existiert nicht an der Technischen
Universität München.
Herr Martin Schmulz war auch nicht an der Technischen Universität München in dem
gemeinsamen Bachelorstudiengang Ingenieurwissenschaften mit der Paris Lodron-Universität
Salzburg immatrikuliert. Es gibt weder im Studierendenmanagementsystem (TUMOnline) der
TUM noch beim zuständigen Prüfungsausschuss Unterlagen über einen Siudierenden mit
solchem Namen, Eine konkrete Stellungnahme zum Vorbringen von Herm Schmulz ist nicht
möglich, wir können Ihnen deshalb nur allgemeine Ausführungen zum genannten Studiengang
zukommen lassen.
Bei dem genannten Studiengang handelt es sich um ein Joint-Degree Bachelorstudium das
zusammen von der Paris Lodron-Universität Salzburg PLUS und der TUM angeboten wird.
Der Studienplan sieht vor, dass die ersten vier Semester des Joint-Degree Bachelorstudiums
an der PLUS erfolgen. Das fünfte und sechste Semester findet an der TUM statt. Das
abschliekende siebhte Semester kann entweder an der TUM oder der PLUS absolviert werden.
Das Studium besteht aus verpflichteriden, inhaltlich aufeinander abgestimmten
Studienbereichen an der PLUS sowie an der TUM. Separate „Abschlüsse” zu den einzelnen
Teilbereichen sind nicht möglich.
Es findet das Curriculum für das Joint-Degree Studium Ingenieurwissenschaften (Bachelor-
Studium)} an der PLUS und an der TUM (nachfolgend: Curriculum) Anwendung.
Nach 8 2 Abs. 1 Curriculum gelten für die Studien in München die Regelungen der Allgemeinen
Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Technischen
Universität München (TUM) in der jeweils geltenden Fassung.
in 8 10 APSO werden Prüfungsfristen, Studienfortschrittiskontrolle und Fristversäumnis
geregelt. Die Studienfortschritiskontrolle in Bachelor-Studiengängen wird in $ 10 Abs, 3 APSO
geregelt. Die in 8 10 Abs. 3 Satz 1 APSO geregelten Fristen gehen dabei standardmäßig von
einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang aus. Für einen wie hier vorliegenden
Technische Universität Münghen SIMmone Hey Tel. 749 59 209 20377
Hochschufrefarat Studium und Lehre Arcisstraße 21 Fax: +49 89 289 25 275
Rechtsangelegenheiten 80333 München hav@zv.tum.de
wWww.lehren.tum.de
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siebensemestrigen Bachelorstudiengang sind nach &8 10 Abs. 3 Satz 2 APSO die Grenzen
entsprechend anzupassen.
Zu Beginn des Studienprogramms waren die Zuständigkeiten innerhalb der
Kooperationspartiner sowie die Umsetzung der APSO im Rahmen der sehr allgemein
gehaltenen Kooperationsregelungen noch nicht näher spezifiziert. Am 2. Juni 2014 hat
deshalb der für die Verwaltung des Stiudienabschnitts an der TUM veraniwortliche
Bachelorprüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenwesen, in Absprache mit der
Studienverwaltung der PLUS, eine für dieses Siudienmodell angepasste Form der
Studienfortschrittskontralle in Anlehnung an 810 APSO festgelegt. So sind
- nach dem 3. (TUM)}-Fachsemester mindestens 30 Crediits,
- nach dem 4, Fachsemester mindestens 45 Credits
- und spätestens nach dem 5. Fachsemester die kompleiten 60 Credits des
Studienabschnitts nachzuweisen,
Im Rahmen der Vorgaben zum Studienfortschritt gibt es dabei keine Einschränkung in der
Anzahl an Wiederholungen einzelner Prüfungen. Sa ist zum erfalgreichen Nachweis des
Studienfortschritts im Durchschnitt für die ersten drei Semester nur eine Prüfungsleistung von
10 Credits bzw. für die Semester 4 und 5 von 15 Credits pro Semester notwendig.
Alle Studierenden werden seit dem WS14/15 in Form des Prüfungsbescheids zu Jedem
Semester regelmäßig über die Vorgaben zum Studienfortschritt informiert.
Sofern der geforderte Studienforischritt nachgewiesen wird, ergibt sich aus diesen Reglungen
demnach für die vorgesehenen 2 Semester an der TUM eine maximal mögliche Studiendauer
von bis zu 5 Semestern. Dabei stehen für jede einzelne Prüfung 3-4
Wiederholungsmöglichkeiten zur Verfügung (Klausurprüfungen werden einmal pro Semester
angeboiten), wenn die angebotenen Prüfungstermine in Anspruch genommen werden.
. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei einem Fristversäumnis durch den Nachweis
von trifigen Gründen entsprechend S10 APSO auf Anirag eine Verlängerung der
Studienfortschrittskontrolle zu erhalten.
Wird der Studienfortschritt nach dem 3. oder 4. Fachsemester nicht erreicht bzw. sind nach
dem 5. Fachsemester noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht und liegen keine irifügen
Gründe zur Fristversäumnis vor, so ist der gemeinsame Studiengang endgültig nicht
bestanden und es erfolgt die Exmatrikulation durch beide Universitäten.
Allen Studierenden des Studiengangs, die zum Sommersemester 2014 (bis dahin ohne
Festlegung dieser Regelungen) bereits ein höheres Fachsemester erreicht hatten, wurde eine
Kulanzifrist von einem Semester, d.h. bis zum Abschluss des WS14/15 gewährt, um die 60
Credits für den Studienbereich vollständig nachzuweisen. Die betroffenen Kandidaten wurden
darüber am Anfang des WS14/15 informiert. Kandidaten, die dies nicht geschafff haben,
wurden nach dem W5S514/15 aus dem Studiengang exmatitrikulierf,
Mit ifreundlichen Grüßen
Simong Hey }
(RAfraü) Ü
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VOLKSANWALTSCHAFT
Hern Dr. Peter Fichtenbauer .
Christian Arrer MSc Volksamwalt ‘
Schwanthalerstraße 80
5026 Salzburg
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Manfred Posch VA-BD-WF/0025-C/1/2018 29.6.2018
Sehr geehrter Herr Arrer!
Ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 24. Juni 2018 in Ihrer Studienangelegenheit,
Die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung zur nachprüfenden Kontrolle des Verhaltens von öster-
reichischen Behörden. Jedermann kann sich bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteier Miss-
stände in der Verwaltung beschweren, sofern er von diesen Missständen beiroffen ist und soweit
ihm ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.
Organe österreichischer Universitäten unterliegen insowelt unserer Prüfzuständigkeit, als sie wie
eine Behörde tätig werden.
Ihre Beschwerde scheint sich allerdings großteils, und hier insbesondere in dem von Ihnen als
„Wichtigsten Punkt“ bezeichneten Punkt A4, auf die Technische Universität München und dabei
auf die Frage der dortigen Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen bzw. die Festlegung einer
„Toleranzzeit“ zu beziehen. Diesbezüglich kann die Volksanwaltschaft aus den angeführten Zu-
ständigkeitsgründen keine Prüfung einleiten.
Soweit Sie in Ihrer Eingabe die Universität Salzburg betreffend vorbringen, dass Sie eine Master-
arbeit nicht vorziehen hätten können bzw. keine „Masterarbeitsmöglichkeit” erhalten hätten, rei-
chen Ihre Angaben nicht aus, um beurteilen zu können, ob der Volksanwaltschaft diesbezüglich
eine Prüfzuständigkeit zukommt, bzw. ob Raum für Veranlassungen besteht.
Singerstraße (7 } Postfkch 20 } A-1615 Wien { Tel +43(011 51505-120 | Fax 413 10) 1 5S1505-180
vv volksanwalischaft. gwat | post'zvolksanwaltschaft.gv.at | Kostenlose Servicenummer: 0800 223 2234129
@@@ 12 @@@
S]
Es steht Ihnen aber selbsiverständlich frei, näher auszuführen, worin Sie in diesem Zusammen-
hang einen Missstand im Bereich eines Universitätsorgans sehen, und den diesbezüglich mit dem
beiroffenen Organ geführten Schriftverkehr zu übermitteln.
Vor Einlangen dieser Informationen und Unterlagen kann die Volksanwaltschaft keine Veranlas-
sungen ireffen. Ich verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
Bgdr Dr. Peter Fichtenbauer e.h.
Unterzeichner "Volksanwaltschaft i
73 |Datum/Zeit — "2018-06-20T09:55:57+02:00 \
B —— — - S |
178 i | CN=a-sign-corporate-light-02,0U=a-sign-corporate-light-D2,0=A-Trust Ges, f. 1
JOLKSANMNALESCHÄFT :;'% ; Aussteller-Zertifikat 55icherhär!ssysteme im%lektr. Datenve?kehr GmbH,C=AT |
©® ‚Serier-Nr. 1694688
AMTSSIGNATUR !
firé._rgis___ n 'Dieses Dukürr?_gl_'gt wurde amtssigniert. eal
a p Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
Prüfinformation | ht[ps:{!www.signmurprueäng.gv.fi
@@@ 13 @@@
VOLKSANWALTSCHAFT
Herm Dr. Peter Fichtenbauer
Christian Arrer MSc MR
Schwanthalerstraße 80
5026 Salzburg
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Manfred Posch VA-BD-WF/0025-C/1/2018 28.8.18
Sehr geehrter Herr Arrer!
Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 3. August 2018, welches der Volksanwaltschaft am
7. August dieses Jahres zugekommen ist. Ich möchte dazu ausführen, dass die von Ihnen ge-
wünschte „Veranlassung einer internen Revision” an der Universität Salzburg nicht möglich ist.
Wie Sie mein Mitarbeiter, Dr. Posch, im Zuge eines Telefonats am 2. Juli 2018 informiert hat,
kann die Volksanwaltschaft die öffentlichen Universitäten nur insoweit prüfen, als deren Organe
im Bereich der Hoheitsverwaltung tätig werden. Dass Frau Prof. Hüsing, gegen deren Verhalien
sich Ihre Beschwerde richtet, eine solche Organstellung zukäme, ist der Volksanwaltschaft nicht
bekannt.
Es steht Ihnen aber frei, eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich des Fehlverhaltens, welches Sie
Frau Prof. Hüsing vorwerfen, an die Universität Salzburg heranzutragen.
Sollte es sich bei Frau Prof. Hüsing um eine beamtete Bedienstete der Universität handeln, wäre
das Amt der Universität die zuständige Dienstbehörde. Sollte die Dienstbehörde Ihrer Sachver-
haltsdarstellung nicht entsprechend nachgehen. können Sie sich diesbezüglich unter Vorlage Ih-
rer Korrespondenz mit der Universität an die Volksanwaltschaft wenden.
Sofern es sich bei Frau Prof. Hüsing nicht um eine beamtete Bedienstete handelt, bestünde hin-
sichtlich der Handhabung der Dienstaufsicht keine Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft. Ich
verleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
BGDR DR. PETER FICHTENBAUER E.H.
Singerstraße 17 | Postfach 20 | A-1015 Wien ! TeL 43 (0)1 51505-129 7 Fax +43 (04 1 51505-180
www volksanwaltschaft.av.at | post@volksanwaltschafi.ev.at | Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223.129
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2
Unterzeichner |Volksanwaltschaft:
Datum/Zeit ' 2018-08-28T09:56:01+02:00
ÜE z | CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,0=A-Trust Ges. f.
G ’A“55t‘*'"e"zer“fika* | Sicherheitesysteme Im eleldr. Datenverkehr GmbH.CSAT
® ‘Serien-Nr. 1694688
AMTSSIGNATUR 7
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. a I
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen 5ignäti.rr finden Sie unter:
‘Prüfinformation 'https://www.signaturpruefung.gv.at
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VOLKSANWALTSCHAFT
Harr Dr. Peter Fichtenbauer
Christian Arrer MSc Volksanwalt
Schwanthalersiraße 80
5026 Salzburg
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Manfred Posch VA-BD-WF/0025-C/1/2018 7.9.18
Sehr geehrier Herr Arrer!
Ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 29. August 2018. Zu Ihren Fragen möchte ich allgemein
Folgendes ausführen:
Wenn ein Organ einer Universität im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig wird und einer Person
durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Schaden zufügt, so kann der Betroffe-
ne mittels Amtshaftungsklage Schadenersatz nach dem Amtshaftungsgesetz geltend machen.
Vor der gerichtlichen Geltendmachung soll der Betroffene den Rechtsträger, gegen den er den
Ersatzanspruch richtet, zunächst schriftlich auffordern, dem Geschädigten binnen einer Frist von
drei Monaten eine Erklärung zukommen zu lassen, ob der Ersatzanspruch anerkannt, oder ganz
oder zum Teil abgelehnt wird (& 8 Amishaftungsgesetz).
Gemäß 8 6 Amtshaftungsgesetz verjähren Ersatzansprüche grundsätzlich in drei Jahren nach
Ablauf des Tages, an dem der Geschädigte vom Schaden Kenninis erlangt hat.
Sofern eine Universität nicht hoheitlich tätig wird, sondern wie ein privates Unternehmen handelt,
wäre ein Schaden nur nach allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen geltend machbar.
Die Volksanwaltschaft kann Sie im Hinblick auf eine allfällige gerichtliche Geltendmachung von
Ansprüchen gegen die Universität nicht wie ein Rechtsanwalt beraten oder vertreten.
Allgemein möchte ich aber ausführen, dass auf die Einrichtung eines bestimmten Studiums an
einer Universität niemandem ein Rechtsanspruch eingeräumt ist.
Singersiralle 17 | Pastfach 29 | A-I05 Wien | Tel. 443 (0)L51505-129 ] Fax 443 (011 31505180
vww.volksanwaltschaft.gwat | postavolksanwaltschaft.2V.dt | Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223-129
@@@ 16 @@@
Zu Ihrer Anfrage betreffend Stellen in Deutschland, weiche in Ihrer Angelegenheit tätig werden
könnten, entnehme ich Ihren Unterlagen, dass Sie sich bereits an das Bayerische Staatsministe-
rium für Wissenschaft und Kunst gewandt haben.
Die Bayerische Staatsregierung hat weiters einen „Bürgerbeauftragten“ eingerichtet, dessen Auf-
gabenbereich und Möglichkeiten Sie der Internetseite <http:/buergerbeauftragter.bayem.de> ent-
nehmen können.
Über eiwaige weitere Beschwerdestellen im universitären Bereich in Deutschland kann Sie viel-
leicht die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und For-
schung (http:/www.hochschulombudsmann.at) näher informieren,
Ich hoffe, mit diesen Auskünften gedient zu haben und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
Bgdr Dr. Peter Fichtenbauer e.h.
\Unterzeichner ‚ Volksanwaltschaft _I
75 Daum/Zeit — ' 2018-09-07T11:08:41+02:00 ”
R ‘ Aussteller-Zeriifikat : CN=a-sign-corporate-light-02,0U=a-Sign-cornorate-Nght-02,0=A-Trust Ges, f.
'Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
© |Serier-Nr. 1694688
A
"AMTSSIGNATUR |
Hinweis |Dieses Dokument wurde amtssigniert.
In T z n . x z g RE .
Prüfinformation ! Informationen zur Prüfung des elektranischen Siegels bzw. der elektranischen Signatur finden Sie unter:
| https:/ÄAvww.signaturpruefung.gv.at
@@@ 17 @@@
Zundesminister Z Bundesministerium
Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann adung, Wissenschäatt
ınd Farschung
Hern
Christian Arrer, MSc
in Salzburg
E: christianarrer@gmail.com
Wien, „=:„‘—— ‚Juni 2018
BMBWEF-52.309/0008-1VW6/2018
Sehr geehrter Herr Arrer, MSc!
Vielen Dank für Ihren Kurzabriss hinsichtlich der Historie zum Joint Degree Studium
Ingenieurwissenschaften an der Universität Salzburg und der Technischen Universität München.
Um einen umfassenden Überblick, insbesondere hinsichtlich des Zeiiraumes vor 2014, zu
erhalten, habe ich den Rektor der Universität Salzburg ersucht, mir diesbezüglich eine klärende
Stellungnahme zu verfassen,
Sobald diese Stellungnahme vorliegt, werde ich Ihnen gerne, beruhend auf dieser Unterlage,
eine weitere Antwort auf Ihr Schreiben übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
@@@ 18 @@@
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Bayerlsches Staatsministerum für Wissenschaft und Kunst, 80327 München
Per E-Mail
Herm
Christian Arrer, MSc
Schwanthalerstraße 80
5026 Salzburg
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bilte bei Antwort angeben) München, 09.01.2019
R.3-HM2000.TUM/37/20 Telefon: 089 2186 2393
03.08.2018 M-Nr. 671 Name: Herr Berg
Studiengang JDS Ingenieurwissenschaften
(Paris Lodron Uni Salzburg und TUM)
Sehr geehrter Herr Arrer,
gerne nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 3. August 2018 an die da-
malige Staatsministerin Frau Prof. Dr. Marion Kiechle. Zu Ihrem Anliegen
haben wir die Technische Universität München (TUM) um Stellungnahme
gebeten. Wir können Ihnen nach erfolgier Prüfung nunmehr Folgendes mit-
teilen:
Die TUM hat Sie nach eigener Stellungnahme in keiner Weise rechtswidrig
behandelt. Sie haben Ihrerseits gegen keine Sie betreffende Entscheidung
Widerspruch eingelegt. Ein Versäumnis Ihnen gegenüber können wir nicht
erkennen. Eine Aberkennung von Studienabschlüsser, wie Sie sie zu for-
derm scheinen, entbehrt nach Aussage der TUM einer rechtlichen Grundia-
ge und scheidet für sie aus. In diesem Sinne habe die TUM nach ihrer
Überprüfung auch den von Ihnen eingeschalteten Bürgerbeauftragten der
Bayerischen Staatsregierung informiert.
Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmwk.bayamı.de Sal aße 2 - 80333 Münct
Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.stmwk.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odesonsplatz
@@@ 19 @@@
B
Aus hiesiger Sicht ist — auch nach nochmaliger Überprüfung — die Sachbe-
handiung durch die TUM rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.
Die TUM und der Bürgerbeauftragie der Bayerischen Staatsregierung
erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Charlotte Harbich
Ministerialrätin
@@@ 20 @@@
BUERGERBEAUFTRAGTER DER BAYRISCHEN STAATSREGIERUNG LETZTE EMAILEEE
Sehr geehrter Herr Arrer, Hä
in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit standen und stehen wir in engem Kontakt
mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst .aa
Nachdem diese Ihnen eine fachliche Antwort aus Sicht der Rechtsaufsicht über die
Hochschulen hat zukommen lassen, worüber wir per Abdruck in Kenntnis gesetzt wurden,
haben wir die Notwendigkeit eines weiteren Antwortschreibens nicht gesehen.
Insbesondere, da wir inhaltlich grundsätzlich zu keinem anderen Ergebnis gekommen
sind.aa
CL
Sehr geehrter Herr Arrer, wir bedauern, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht
weiterhelfen zu können. Selbstverständlich steht Ihnen jederzeit die Beschreitung
des Rechtswegs offen; die Heranziehung eines Juristen aus dem Bereich Hochschulrecht
empfehle ich Ihnen durchaus - dies kannn Ihnen weitere Optionen oder
Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. aa
it £freundlichen Grüßenam
S
Frieder Rückert
@@@ 21 @@@
4
w
ARBEITSKREIS GLEICHBEHANDLUNG PARIS LODRON UNI SALZBURGENMG
Sehr geehrter Herr Arrer MSc,aääE
besten Dank für Ihre umfangreiche Darstellung und Dokumentation Ihrer Probleme mit
dem Studiengang „Ingenieurwissenschaften“” und den damit verbundenen Beschwerdewegen.
Ich kann Ihren Ärger freilich verstehen, will auch nicht beschwichtigen, sondern nur
die Frage der Zuständigkeiten stellen. Alles, was die Konstruktion und. formale
Durch£führung des Studienganges betrifft, liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Hier
sind das Vizerektorat für Lehre, der Senat, die einschlägige Curricular-Kommission
zuständig. Der einzige Punkt, der in die Zuständigkeit des AKG fällt, ist Ihre
vermutete Ungleichbehandlung bezüglich der in Ihrer Darstellung unterschiedlich (im
Vergleich zu Z anderen Studentinnen) gewährten und durchgeführten Prüfungen und
Themenvergaben in der Arbeitsgruppe von Frau Prof.in Hüsing. Ich werde diesem Strang
Ihres Anliegens, wie Sie es nennen, nachgehen bzw.i die Möglichkeiten einer Klärung
prüfen. Ich werde Sie über die Ergebnisse informieren.5838
Mit freundlichen Grüßememn
Siegrid Schmidt
@@@ 22 @@@
Herm Dr. Walter Rosenkranz
Christian Arfer‚ MSc Volksamwalt
Schwanthalerstraße 80
5026 Salzburg
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Manfred Posch VA-BD-WF/0021-C/1/2019 5.7.19
Sehr geehrter Herr Arrer!
Sie haben sich mit Schreiben vom 24, Juni 2019 in einer Studienangelegenheit an die Volksan-
waitschaft gewandt.
Wie aus der in der Volksanwaltschaft aufliegenden Korrespondenz mit meinem für studienrechtl!i-
che Angelegenheiten zuständigen Amtsvorgänger, Herm Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer,
hervorgeht, hat Sie die Volksanwaltschaft bereits ausführlich über unsere Zuständigkeit und Mög-
lichkeiten in Ihrer Sache informiert. Ich kann nun Ihrer E-Mail in diesem Sinne keine Neuerungen
entnehmen,
Soweit Sie ansprechen, dass der neue Rektor der Universität Salzburg Ihnen „bis jetzt keine Ant-
wort geliefert‘ habe, so lässt Ihre Eingabe nicht erkennen, wann und mit welcher konkreten Fra-
gestellung Sie sich an den Rektor gewandt haben. Saollten Sie der Meinung sein, dass der Rektor
mit einer Beantwortung säumig ist, steht es Ihnen aber selbsiverständlich frei, uns eine Kopie Ih-
rer Anfrage zu übermitteln.
Die Tätigkeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlung unterliegt mangels Behördeneigenschaft
nicht der Prüfzuständigkeit der Valksanwaltschaft.
Ich hoffe, mit diesen Informationen (vorerst) gedient zu haben und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
Singerstralta 17 | Postfach 20 | A-10I5 Wien | Tel, -43 (0)1 3150829 | Fax -43 {0}) 1 St5045-150
wa a Itschaftewat | post@velksanwaltschaft.gwatr | Kostenlese Servicenummer: 0800 223 223-1295
@@@ 23 @@@
Dr. Walter Rosenkranz e.h.
\ https:/Avww.signaturpruefung,.gv,at
Volksanwalt
Ü ‚Unterzeichner _ |Volksanwaltschaft . —]
5 |Datum/Zeit _2019-07-05T09:28:29+02;00 |
DB n |CN=a-sign-corporate-Jight-02,0U=a-sign-corporate-light-02,0=A-Trust Ges. f }
A Aussteller-Zertifikat iSichgfiäßsysneme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT . {
[ Serien-Nr. 1694688
"AMTSSIGNATUR {
Hinweie —__ _ Dieses Dokument wurde amtesigniert. —— {
Prüfinfärmätion |Informationen zur Prüfung des elektroönischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
E
@@@ 24 @@@
chreiben an Personalabteilung
Subject:; Schreiben an Personalabteilung
From: Schaffler Monika <Monika.Schaffler@sbg.ac.at>
Date: 25/07/2019, 08:50
To: "christianarrer@gmail.com'” <christianarrer@gmail.com>
Sehr geehrter Herr Arrer,
Ihr Schreiben bezüglich Joint Studienlehrgang ingenieurwissenschaften haben wir erhalten. Leider ist die
Personalabteilung dafür nicht zuständig, ich habe Ihre Angelegenheit an die Rechtsabteilung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
* SALZBURG
Monika Schaffler
Perschalabielung
Kapitelgasse 45
A-5020 Salzbura
monika.schafler@sbg.asc.3t
Tel, 0652/0042-2174
of1 03/08/2019, 06;
@@@ 25 @@@
Das heißt, um die Schiedskommission anrufen zu können, müsste der Arbeitskreis für Gleichbe-
handlungsfragen insbesöndere Grund zur Annahme haben, dass eine Entscheidung eines Uni-
versitätsorgans eine Diskriminierung eines Angehörigen der Universität aufgrund seines Ge-
schlechts oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des
Alters oder der sexuellen Orientierung darstellt.
Der Volksanwaltschaft ist nicht bekannt, dass Sie eine Diskriminierung Ihrer Persan aus den ge-
nannien Gründen geltend gemacht hätten.
Ungeachtet des Umstands, dass die Tätigkeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
nicht der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft unterliegt, scheint es mir aufgrund der darge-
stellten Rechisiage daher durchaus nachvollziehbar, wenn eine Befassung der Schiedskommissi-
on an der Universität Salzburg durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in Ihrer Sache
nicht erfolgt.
Ich hoffe, mit diesen informationen gedient zu haben und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Walter Rosenkranz e.h.
Volksanwalt
Unterzeichner Volksanwaltschaft
; [Datum/Zeit 2019-08-20T14:38:41+02:00
L —_- CN=a-sigrn-torporate-light-02,0U=a-sign-corporate-light-02,0=A-Trust Ges. f.
[Ausae“e‘ Zertiliket Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
@ Serien-Nr. 1694688
MATSSIGNATUR
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert,
Prüfintormäation Informationen zur Prüfung des elektranischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:!
\https:/www.signaturpruefung.gv.at
Hüsing Police Statement
OCR Text
@@@ 1 @@@
REPUBLIK ÖSTERREICH
LANDESPOLIZEIDIREKTION SALZBURG
GZ:PAD/20/00372228/00 1/KRIM Salzburg, am 24.02.2020
Bearbeiterlin: JEGLITSCH Michaol, Bezinsp
Tek 059133 50 3104
Michael.Jeglisch@polhzei.gv.at
Salzburg Landeskriminalamt (LKA}
Salzburg LKA EB 4 (LL}
Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Österreich
UP-Code: UP901643 _
Tel: +43 5913950 3333
Fax:+43 59133 50 7839
LPD-S-LKA-Leib-Leben@polizeigv.at
Sicherheitsbehörde: Salzburg LPD
Zeugenvernehmung
Vermommene Person:
Nicola Hüsing
Betreff: Arrer Christan; N
Verdacht auf: GEFÄHRLICHE DROHUNG (0OZ 001)
zum Nachteil von: Hüsing Nicola, Universität Salzbüurg
; Ort der Vernehmung: ; oa. Dienststelle r e
: Beginn der Vernehmung: — 24.02.2020 10:27:59 S -
; Leiter/in der Amtshandlung/Vernehmung: : Bezlnsp Michael Jeglitsch _ |
: Sprache: __ ; Deutsch n ; Dolmetsch erforderlich: ! nein
: Sonst. anwesende Personen: —— _‘‚_fi__„___ .. r 5
Person gnbt über die personhchen Verhältnisse an!
' Status: S gferlGeschad:gter D a -
_ Familiennameln: Husxng a ] Dn D
. Familienname/n z.2t.d. Geburt: —— I ..
_ Geschlecht: __ _} Weiblich DA
Vornameln: - Nrcoia AAA
_ Akad. Grad / Titel: AAA _-
° Tag, Monat, Jahr der Geburt: _ — 1 041.07.1969 __ AA
Ort, Bezirk, Land der Geburt: — Rheda-Wiedenbrück —— a
‚ Staat: s Deutschland — _
Staatsangehöngk_e;_t ________ : Deutschland__ e
% Straße, Hausnr., Stiege, Tür: : Kapitelgasse 4 (Arbeitsplatzadresse}) _
; £" Postleitzahl, Ört, Bezirk: : 5020 Salzburg _ P —_ E
Vemehmung Versxon 18 01.2018 Sal 4 „”>
üntexschr_ifi.rvemommene'r-‘grson
Nicola Hüsing
@@@ 2 @@@
. Staat: Österreich
Telefonnummer/n: +43 66280446265
eMail-Adressein: a N a
Beruf / Erwerbstätigkeil/en: _ Vizerektorin Paris-Lodron-Universität Salzburg _
Schulbildung:
Verhältnis z. Beschuldigten: keines
Belehrungen / Hinweise / Erklärungen:
Übersetzungshilfe:
Ich wurde über mein Recht auf Übersetzungshilfe informiert.
Antwart: Ich kann mich in der deutschen Sprache ausreichend verständigen und verzichte
ausdrücklich auf mein Recht auf Übersetzungshilfe.
Vertrauensperson:!
Ich wurde darüber informiert, dass ich der Vernehmung eine Vertrauensperson beiziehen darf sowie
dass diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
Antwort: Ich verzichte ausdrücklich auf die Beiziehung einer Vertrauensperson.
Aussage- und Wahrheitspflicht:
Ich wurde über den Gegenstand des Verfahrens und der Vernehmung informiert sowie darüber
belehrt. dass ich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet bin und mich bei einer falschen
Aussage strafbar machen kann.
Aussagebefreiung Angehörige:
Ich wurde über mein Recht auf Befreiung von der Aussagepflicht im Verfahren gegen meinen
Angehörigen informiert. i
Antwort: Kein Angehörigenverhälinis
Aussageverweigerung Belastungsgefahr:
ich wurde über mein Recht auf Aussageverweigerung wegen der Gefahr der Selbsthbelastung oder
der Belastung eines Angehörigen belehrt.
Antwort: Ich verzichte ausdrücklich auf mein Recht auf Aussageverweigerung (wegen der Gefahr der
Selbstbelastung oder der Belastung eines Angehörigen oder von Umständen aus dem
hächstpersönlichen Lebensbereich von mir oder einem Anderen) und ich möchte aussagern.
Bedingte Aussageverweigerung Opfer:
iIch wurde über mein Recht belehrt, die Aussage bei der Gefahr von Schande oder eines
unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils oder der Offenbarung von
Umständen aus meinem hächstpersönlichen Lebensbereich oder aus dem eines Anderen, Zu
verweigern, es sei denn, die Beantwortung ist zur Klärung des Falls unerlässlich.
Besondere Schutzbedürftigkeit:
Ich wurde darüber belehrt, dass meine besondere Schutzbedürftigkeit so rasch wie möglich beurteilt
wird,
Privatbeteiligung:
iIch wurde über die Voraussetzungen und Bedeutung der Privatbeteiligung sowie der Beigebung eines
Verfahrenshilfeanwalts informiert.
Antwaort: Dieses Recht wurde mir zur Kenntnis gebracht und ich schließe mich zur Zeit nicht als
Privatbeteiligter an.
Infoblatt Opfer: i i
Ich wurde über meine Opferrechte informiert und mir wurde Gelegenheit geboten ergänzende Fragen
zu stellen.
Antwart: Ich wurde über meine Opferrechte informiert und das Infoblatt wurde mir ausgefolgt.
Prozessbegleitung:
Ich wurde über die Voraussetzungen der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung
informier.
Vernehmung E Version 18.01.2018 Saa Tnr
Unterschrift vernommene Persan
Nicola Hüsing
0279366 - 40 - 28/56
DAAAIRAOA
@@@ 3 @@@
Ich wurde im Sinne der vorstehenden Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig‘ Folgendes
arK
ich kam heute nach telefanischer Terminvereinbarung zum Landeskriminalamt. Salzburg. Der Grund
ist eine „Bombendrohung”, weiche sich gegen unbekannte Räumlichkeiten der Paris-Lodron-
Universität Salzburg, in der ich seit 2010 als Professarin und seit 2019 als Vizerektorin tätig bin,
richtet.
Das betreffende Mail, welches mit nachfolgend angeführten Sätzen beginnt, wurde am Donnerstag,
20.02.2020 an,.wie ich bis dato eruieren konnte, zwei unterschiedliche Empfänger — Angestellte der
Universität — übermittelt,
„Huesing du unmoralisches deutsches NAZI-Schwein
Das faschistische/unmoralischste Rektorat, dass die PULS je hatte...
In der PLUS wird ein Sprengsatz detonieren.”
Auf Grund des weiteren Textes, nämlich der objektiven Sichtweise einer möglichen Ungerechtigkeit
im Bachelorstudium JDS Ingenieurwissenschaften von Seiten des Verfassers, war mir söfort klar, wer
der Absender des Mails sein dürfte, Mit diesem gibt es schon seit Jahren Probleme,: da er mich
ungerechtfertigt beschuldigt, sein Leben ruiniert zu haben. Es handelt sich dabei um den ehemaligen
Studenten Christian ARRER, weicher im Zeitraum von 2007 bis Jänner 2015 an der Uni Salzburg
studiert hat (Mathematik und Physik mit Bachelorabschluss und Materialwissenschaften mif
Masterabschluss),
Beginn der Schwierigkeiten:
Der Auslöser des Hasses von ARRER ist glaube ich Folgender:
E Shelend pır Weres hiche
Im Jahr 2013 gab es zwei Vorfälle mit ARRER: ;
1.} Er sendete ein Mail an zwei Studierende, in denen er die beiden beleidigte, Wir - haben ihn
deshalb mit Schreiben vom 26.03.2013 dazu aufgefordert, dies zu unterlassen.
2.) Er wollte im selben Jahr bei mir die Masterarbeit abschließen. Ich waär Professorin jür Chemie
und wusste, dass ARRER unter psychischen Problemen leidet (das wusste ich deshalb, weiler
diesbezügliche Atteste vorgelegt hat). Da der Zweig Chemie und psychische Probleme einfach
nicht zusammen passt, habe ich dies abgelehnt.
Das war der Zeitpunkt, wo ARRER dann begann, gegen das Studium vorzugehen. Am Anfang wollte er
alle Professoren und das System als Ganzes verunglimpflichen. Ab dem Jahr 2016 kamen darin immer
anonymisierte Mails an zahlreiche Empfänger innerhalb der Universität, wo man auf Grund der
Vorgeschichte nur vermuten konnte, dass es sich beim Absender um ARRER handelt. Ein konkreter
Tatverdacht gegen ARRER war dann ab dem Jahr 2017 erkennbar. Er hat dann auch an die jeweiligen
Ministerien in Österreich und Deutschland sowie an Mitarbeiter der TU München übermittelt. Von
diversen Stellen erhielt er dann Beantwortungen, weiche sich allesamt auf das Studium genereil
ME Version 18.01.2018 Saa Zyan &-
Unterschrift vernommene Persan
Nicola Hüsing
@@@ 4 @@@
bezogen. Er selbst hatte ja nie Probleme im Studium und alle Abschlussprüfungen mit gutem Ergebnis
abgeschlossen.
Ermittlungsverfahren im Jahr 2017:
VYom Ermittlungsverfahren 2017 weiß ich, dass ARRER im Verdacht stand, meinen Email-Account
gehackt zu haben. Laut unserer !T-Abteilung weist nichts darauf hin, dass es tatsächlich so war. Mir
werden jetzt ein Zugangscode, ein Passwort und ein Mail aus 2016 vorgelegt und ich werde gefragt,
ob dies meine Zugangsdaten waren, (4&4A0Ecv575, huesing) (Text: „Hi Nicola. Der Rechnername ist
cp556. Der Zugriff erfolgte am 2016/11/27, vor 17:16 bis 17:37:59.934315. LG Waitzi“.} Sowohl die
Zugangsdaten als auch die Nachricht selbst stammen aus meinem Account, weshalb ich mir sicher
bin, dass er tatsächlich in meinem Account eingeloggt war.
Von Drohungen oder dergleichen aus dem Jahr 2017, wo ein Ermittlungsverfahren geführt wurde, ist
mir nichts bekannt.
Strafanzeige vom 12.12.2019:
Auf Grund der Tatsache, dass die einlangenden Mails immer mehr und vor allen Dingen bedrohender
wurden, entschloss ich mich gemeinsam mit der Rechtsabteilung, dass eine Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Salzburg eingebracht wird. Ich weiß leider nicht, ob dazu weitere Maßnahmen
von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden.
Frage: In der Strafanzeige vom 12.12.2019 ist angeführt, dass Sie im zivilrechtlichen Wege versucht
haben, das Verhalten von ARRER einzustellen. Können Sie mir mitteilen, welche Maßnahmen könkret
durchgeführt wurden?
Antwort: Ich habe mit unserer Rechtsabteilung gesprochen und wir kamen zu dem Entschluss, im
Wege der Universität eine Anzeige einzubringen. Ich seibst habe zivilrechtlich bis dato überhaupt
nichts unternommen, ob und was die Rechtsabteilung diesbezüglich unternemmen hat, entzieht sich
meiner Kenntnis.
Frage: In der Strafanzeige vom 12.12.2019 ist angeführt, dass sich Ihr Tatverdacht gegen Christian
ARRER richtet. Können Sie dies begründen?
Antwort: In sämtlichen Mails sind Textpassagen angeführt, die aus Beschwerdebeantwortungen an
Christian ARRER herrühren. Diese Beantwartungen wurden direkt und persönlich an ARRER
übermittelt.
Frage: in der Strafanzeige vom 12.12.2019 ist angeführt, dass in unregelmäßigen Abständen Mails an
diverse Empfänger übermittelt werden und dass es mit Belästigungen begonnen und sich nunmehr in
Drohungen gesteigert hat. Kännen Sie Zeiträume angeben? Können Sie den Empfängerkreis näher
beschreiben?
Antwort: Es hat im Jahr 2016 begonnen, dass derartige Mails bei verschiedenen Mitarbeitern
eingelangt sind. In diesem äußerte der vorerst unbekannte Absender seinen Unmut über das Studium
385 (Joint Degree Studium Ingenieurswissenschaften). Ich kann auch zur Häufigkeit der Mails keine
Vernehmung Version 18.01.2018
Unterschrift vernommene Persan
Nicola Hüsing
0279366 - 40 - 30/5€
@@@ 5 @@@
Angaben machen, da diese teilweise an die PLUS, an die TU München und auch andere Empfänger
übermittelt wurde. Ich selbst habe nur ganz am Anfang eine Mail erhalten, danach nie mehr, Auffällig:
war damals schon; dass Christian ARRER ebenfalls unter seinem Namen Beschwerden gegen das
Studium an verschiedene Stellen übermittelt hat., Vom Inhalt der Schreiben nach zu urteilen,
beschwerte sich ARRER über die selben Punkte wie der unbekannte Verfasser der einlangenden
Mails. Im Laufe.der nächsten Zeit erhielt ARRER dann diverse Beschwerdebeantwortung mit Zitaten
auf Gesetzespassagen. Der Grund warum ich dann zwischen dem unbekannten Verfasser der Mails
und ARRER einen direkten. Bezug herstellen konnte war, dass Textpassageh aus den:
Beschwerdeantworten, welche persönlich und nur an ARRER übermittelt wurden, in den Mails des
unbekannten Verfassers zitiert waren. Den Konnex stellte Thomas WAGNER der TU München: her —
dieser ist verantwortlich für den Studiengang und hat die Stellungnahme selbst verfasst, Da wir uns:
regelmäßig treffen und auch austauschen, kam diese Tatsache dann zu Stande.
Frage: Wurden Sie jemals persönlich von ARRER kontaktiert, belästigt oder bedroht?
Antwort: Außer mit den Mails, welche ich heute vorlege nicht.
Frage: Haben Sie Angst vor ARRER?
Antweort: Ja, auf jeden Fall
Frage: Was.ist Ihre Einschätzung nach dem Zweck von ARRERS Verhalten?
Antwort: Ich denke persönlich, dass es auf Grund der psychischen Probleme von ARRER ist —er macht
mich dafür verantwortlich, dass er jetzt.da ist wo er ist.
Frage: Haben Sie ARRER jemals ungerecht behandelt?
‚Antwart: Nein
Frage: Fühlen Sie sich durch die Handlungen von ARRER in !hren normalen Lebensgewohnheiten
beeinträchtigt? Haben Sie diesbezüglich bereits Änderungen vorgenommen?
Antwort: Ja, Indirekt schon, da ich seither nicht mehr abends mit dem Fahrrad fahre und mich alleine
nicht in Tiefgaragen aufhalte. ich werde auch eine kriminalpolizeiliche Beratung in Anspruch nehmen.
Frage: Haben Sie ein. Konzept bezüglich Ihrer Sicherheit in den Räumlichkeiten der Universität?
Antwort: Nein
Frage: Dem bisherigen Erhebungsergebnis zu Folge ist ARRER der Meinung, dass er gemeinsam mit
Studienkollegen den CPM Master erkämpft habe, nur leider zu spät. Er hätte dadurch den Abschluss
bereits 2011 und nicht 2015 maächen können. Außerdem ist er der. Meinung, dass Sie ihm seine
Dissertation verwehrt hätten, Was können Sie dazu.sagen?
Antwort: Mich selber hat er bezüglich Dissertation nicht gefragt, sondern einen Kollegen von mir:
Dazu habe ich damals gar nichts gesagt. Er hat bei einem meiner Mitarbeiter angeffagt; was ich
VE | Version 18.01.2018 Seilesyon e
/ Unlerschrift vermommene Person
‚Nicala Hüsina
@@@ 6 @@@
jedoch, wie oben beschrieben (Chemie und psychische Probleme) abgelehnt habe, Bezüglich
Studiengang: das stimmt nicht.
Frage: Haben Sie die einlangenden Mails archiviert und können diese den Ermittlungsbehörden zur
Verfügung stellen?
Antwort: Ja, ich habe heute einen Ordner mit allen Unterlagen dabei und wir dieser im Anschluss an
die Vernehmung kopiert,
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw, durchlesen zu lassen.
ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
Ich habe keine ÄAnderungen vorgenommen.
Ergänzungen/Dokumentation:
Ende der Vernehmung: 11:20
vernehmende Exekutivbeamte: vernommene Persan:
Nicola Hüsing
JEGLITSCH Michael, Bezinsp
Vernehmung . | Version 18.01.2018 ela Ra ©
Unterschrift vernommene Person
Nicola Hüsing
0279366 - 40 - 32/5€